Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,35471
VGH Bayern, 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974 (https://dejure.org/2020,35471)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974 (https://dejure.org/2020,35471)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - 10 ZB 20.1974 (https://dejure.org/2020,35471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,35471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974
    Die Notwendigkeit der angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahmen beurteilt sich grundsätzlich danach, ob der Sachverhalt, der anlässlich eines gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974
    Auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, dass insbesondere bei Straftaten im Zusammenhang mit Rockerclubs aufgrund der Strukturen und Verhaltenscodices der Beteiligten erhebliche Schwierigkeiten bei strafrechtlichen Ermittlungen bestünden, geht das Zulassungsvorbringen ebenso wenig ein wie auf die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass sich die zeitliche Verwertbarkeit von Verurteilungen für die Gefahrenprognose regelmäßig nach den Tilgungsfristen des BZRG richte (vgl. dazu OVG LSA, B.v. 8.3.2019 - 3 L 238/17 - juris Rn. 50).
  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974
    Eine herausgehobene Stellung innerhalb der Organisation ist angesichts dessen und der strafrechtlichen Vergangenheit des Klägers für die Annahme einer Wiederholungsgefahr im Sinne des § 81b StPO nicht erforderlich (vgl. zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit aufgrund der bloßen Mitgliedschaft bei den Bandidos BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1/14 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974
    Zudem greift die mit dem Hinweis auf die vermeintliche Unschuld des Klägers (sinngemäß) erhobene Rüge, das Verwaltungsgericht habe den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt und damit gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) verstoßen, schon deswegen nicht durch, weil eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht geltend gemacht werden kann, wenn ein anwaltlich vertretener Kläger es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. etwa BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 15 ZB 19.2231

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Nachbarn wegen Erweiterung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974
    Mit bloßer Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens wird dem Gebot der Darlegung im Sinn von § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO ebenso wenig genügt wie mit der schlichten Darstellung der eigenen Rechtsauffassung (BayVGH, B,v, 26.5.2020 - 15 ZB 19.2231 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974
    Die von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO geforderte Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert eine konkret fallbezogene und hinreichend substantiierte Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung; es muss dargelegt werden, dass und weshalb das Verwaltungsgericht entscheidungstragende Rechts- und Tatsachenfragen unrichtig entschieden hat (BavVGH, B.v. 29.4.2020 - 10 ZB 20.104 - juris Rn. 3), wobei "darlegen" schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich einen allgemeinen Hinweis bedeutet; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, B.v. 9.3.1993 - 3 B 105.92 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2019 - 10 ZB 18.1768 - Rn. 11; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72).
  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Ermittlungsverfahren wegen

  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 ZB 14.2603

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung trotz Einstellung des

  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 ZB 18.1768

    Anforderung an die Gefahrenprognose bei einem unter Führungsaufsicht gestellten

  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 10 CS 09.1854

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen;

  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 10 ZB 16.1049

    Aufenthaltserlaubnis für langfristig Aufenthaltsberechtigte-EG

  • VGH Bayern, 29.04.2020 - 10 ZB 20.104

    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit wegen Verurteilung eines selbst

  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 10 ZB 21.779

    Anlassdelikt für eine erkennungsdienstliche Behandlung

    Die Notwendigkeit von Maßnahmen nach § 81b 2. Alt. StPO bemisst sich nach ständiger Rechtsprechung danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, U.v. 27.6.2018 - 6 C 39.16 - juris Rn. 22; B.v. 25.3.2019 - 6 B 163.18 u.a. - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 5.2.2020 - 10 ZB 19.2459 - juris Rn. 6; B.v. 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974 - juris Rn. 8 jew. m.w.N.).
  • VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112

    Eilantrag gegen die Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung

    Die für diese Prognoseentscheidung maßgeblichen Umstände des Einzelfalls können sich insbesondere aus der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im anlassgebenden strafrechtlichen Verfahren zur Last gelegten Straftaten, aus der Persönlichkeit sowie seinem bisherigen strafrechtlichen Erscheinungsbild ergeben (st. Rspr. vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974 - juris Rn. 8, B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8, B.v. 6.12.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 4, B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris Rn. 12).
  • VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer (wiederholten) erkennungsdienstlichen

    cc) Die durch die erkennungsdienstliche Behandlung gewonnen Unterlagen sind auch geeignet, künftige Ermittlungen zu fördern (vgl. statt vieler BayVGH, B.v. 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.536

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    cc) Die durch die erkennungsdienstliche Behandlung gewonnen Unterlagen sind auch geeignet, künftige Ermittlungen zu fördern (vgl. statt vieler BayVGH, B.v. 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 14.03.2023 - Au 8 K 21.1582

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Minderjährigen

    cc) Die durch die erkennungsdienstliche Behandlung gewonnenen Unterlagen sind auch geeignet, künftige Ermittlungen zu fördern (vgl. etwa BayVGH, B.v. 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.06.2022 - 10 ZB 22.719

    Anlassdelikt (hier: Volksverhetzung) für eine erkennungsdienstliche Behandlung

    Die Notwendigkeit von Maßnahmen nach § 81b 2. Alt. StPO bemisst sich nach ständiger Rechtsprechung danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, U.v. 27.6.2018 - 6 C 39.16 - juris Rn. 22; B.v. 25.3.2019 - 6 B 163.18 u.a. - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 5.2.2020 - 10 ZB 19.2459 - juris Rn. 6; B.v. 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974 - juris Rn. 8; B.v. 16.3.2022 - 10 ZB 21.779 - juris Rn. 7 jew. m.w.N.).
  • VG Augsburg, 03.01.2024 - Au 8 K 23.1224

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Die durch die erkennungsdienstliche Behandlung gewonnen Unterlagen sind auch geeignet, künftige Ermittlungen zu fördern (vgl. statt vieler BayVGH, B.v. 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 27.06.2022 - Au 8 K 21.1830

    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen erkennungsdienstlicher Maßnahmen

    c) Die durch die erkennungsdienstliche Behandlung gewonnen Unterlagen sind auch geeignet, künftige Ermittlungen zu fördern (vgl. statt vieler BayVGH, B.v. 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974 - juris Rn. 8 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht